Fundamt

Fundgegenstände und Verlustmeldung

Das Fundamt nimmt gefundene Gegenstände (z. B.: Schlüssel, Geldbörse, Handy, Handtasche, Schmuck, Reisegepäck, Koffer) entgegen und ermittelt sowie informiert die rechtmäßigen Eigentümer:innen. Die aufgefundenen Gegenstände werden für ein Jahr aufbewahrt.

Wertvolle Funde wie Bargeld, Schmuck, Geldbörsen, Fotoapparate sollten persönlich beim Fundamt abgegeben werden.

Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch, den die jeweiligen Finder:innen gegenüber den jeweiligen Verlustträger:innen geltend machen können. Weitere Informationen bezüglich Finderlohn und Besitzanspruch erhalten Sie bei uns im Bürgerservice.


Fundamt Online-Datenbank

Mit fundamt.gv.at können jährlich an die 100.000 verlorene Gegenstände ihren Besitzer:innen ausgehändigt werden. Basis ist die zentrale Online-Datenbank.


Kontakt

+43 5583 2213-250
buergerservice@gemeinde.lech.at