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Reisedokumente

Ein Reisepass (oder Personalausweis) ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

Es ist Vorschrift, dass Österreicher und Österreicherinnen während eines Auslandsaufenthalts über einen Reisepass bzw. Personalausweis verfügen, d.h. auch wenn der Reisepass beim Grenzübertritt nicht vorgewiesen wird, ist es nach österreichischem Recht strafbar, wenn kein Reisepass oder Personalausweis im Ausland mitgeführt wird. Zusätzlich sind die Bestimmungen im Gastland zu beachten.

Informationen zum EU-Reisepass:

Reisepass, keine Kindermiteintragung mehr

Ab 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen eigenen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteiles gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr; auch dann nicht mehr, wenn der Pass noch länger gültig ist.


Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeits- dauer ausgestellt. Ab dem 12. Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für jeweils 10 Jahre ausgestellt. Der Reisepass für Minderjährige ist bis einschließlich des zweiten Geburtstages bei der Erstausstellung gebührenfrei. Ab zwei Jahren kostet er 30 € und ab dem 12. Geburtstag 75,90 €.

Informationen zu Reisepass und Personalausweis