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Fundamt

Neben der Entgegennahme und Ausfolgung an den Eigentümer oder Besitzer hat das Fundamt, wenn eine Ausfolgung nicht möglich ist, den Fund aufzubewahren und bei Funden, deren Wert 100 Euro übersteigt, durch Anschlag auf der Amtstafel oder sonst auf ortsübliche Weise bekannt zu machen. Funde, deren Wert 1000 Euro übersteigt, sind in einer Weise bekannt zu machen, dass deren Auffindung einem größeren Personenkreis bekannt wird.

Eine Bekanntmachung aller Funde würde einerseits zu großen Verwaltungsaufwand verursachen und andererseits auch die Auffindbarkeit für Verlustträger erschweren. (Auszug § 42a SPG).

 Anfragen unter:

Öffnungszeiten
 Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Tel:  05583 2213 250 / 251
Fax: 05583 2213 292

E-Mail: buergerservice@gemeinde.lech.at