Pensionen
Antrag auf Zuerkennung einer:
ALTERSPENSION
VORZEITIGER ALTERSPENSION
VORZEITIGEN ALTERSPENSION BEI LANGER VERSICHERUNGSDAUER
GLEITPENSION
INVALIDITÄTSPENSION an eine versicherte Frau nach dem Tod des (geschiedenen) Ehegatten, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet und mindestens 4 lebende Kinder geboren hat.
Das Sozialreferat hilft bei der Antragstellung.
Notwendige Unterlagen
14. Lebensjahr, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Einkommensnachweis, Befund, Versicherungsnummer
zusätzlich für Verheiratete Heiratsurkunde, Einkommensnachweis des Ehepartners
zusätzlich für unversorgte eheliche Kinder Geburtsurkunden der Kinder, Schul- bzw. Studienbestätigungen, Lehrvertrag
zusätzlich für unversorgte uneheliche Kinder Geburtsurkunden der Kinder, Schul- bzw. Studienbestätigungen, Lehrvertrag, Vaterschaftsanerkenntnis, Unterhaltsnachweis
Witwen/Witwer-, Waisenpension
Notwendige Unterlagen
Versicherungsnummer, Geburtsurkunde des Verstorbenen, Geburtsurkunde des Antragstellers, Staatsbürgerschaftsnachweis (des Verstorbenen oder des Antragstellers), Todesbestätigung, Einkommensnachweis des Verstorbenen und des Antragstellers
Falls noch keine Pension Versicherungszeiten des Verstorbenen und Antragstellers, Geburtsurkunden der unversorgten Kinder