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Pensionen

Antrag auf Zuerkennung einer:
ALTERSPENSION
VORZEITIGER ALTERSPENSION
VORZEITIGEN ALTERSPENSION BEI LANGER VERSICHERUNGSDAUER
GLEITPENSION
INVALIDITÄTSPENSION an eine versicherte Frau nach dem Tod des (geschiedenen) Ehegatten, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet und mindestens 4 lebende Kinder geboren hat.

Das Sozialreferat hilft bei der Antragstellung.

Notwendige Unterlagen

14. Lebensjahr, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Einkommensnachweis, Befund, Versicherungsnummer

zusätzlich für Verheiratete Heiratsurkunde, Einkommensnachweis des Ehepartners

zusätzlich für unversorgte eheliche Kinder Geburtsurkunden der Kinder, Schul- bzw. Studienbestätigungen, Lehrvertrag

zusätzlich für unversorgte uneheliche Kinder Geburtsurkunden der Kinder, Schul- bzw. Studienbestätigungen, Lehrvertrag, Vaterschaftsanerkenntnis, Unterhaltsnachweis

Witwen/Witwer-, Waisenpension

Notwendige Unterlagen
Versicherungsnummer, Geburtsurkunde des Verstorbenen, Geburtsurkunde des Antragstellers, Staatsbürgerschaftsnachweis (des Verstorbenen oder des Antragstellers), Todesbestätigung, Einkommensnachweis des Verstorbenen und des Antragstellers

Falls noch keine Pension Versicherungszeiten des Verstorbenen und Antragstellers, Geburtsurkunden der unversorgten Kinder

 

www.pensionsversicherung.at