Grundsteuer
Die Grundsteuer A besteuert das land- und forstwirtschaftliche Vermögen.
- Der Hebesatz beträgt 500 v.H. des Messbetrages (Einheitswertbescheid des Finanzamtes)
Die Grundsteuer B besteuert das übrige Grundvermögen (z.B. Bauland, gewerbliche Flächen, Sonderflächen, etc.)
- Der Hebesatz beträgt 500 v.H. des Messbetrages (Einheitswertbescheid des Finanzamtes)
Die Vorschreibung der Grundsteuer erfolgt durch die Gemeinde Lech jährlich zum Jahresanfang. Die gesetzliche Fälligkeit für die Grundsteuer ist bis zu einem Betrag von EUR 75,00 der 15.5..
Ab einem Betrag von EUR 75,00 kann der vorgeschriebene Betrag zu je einem Viertel zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) einbezahlt werden.