Baubewilligungen
Erforderliche Unterlagen bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben:
• Bauantrag 3-fach
• Einreichpläne 3-fach (bei gewerblichen Objekten mehrfach nach Absprache)
• Einreichpläne als .pdf - Datei
• Lageplan als .pdf - Datei und .dwg - Datei
• Energieausweis 1-fach
• Datenblatt Gebäude- und Wohnungsregister *
• Antrag - Anschluss an das Wasserwerk und Belieferung mit Wasser
• Vereinbarung – Grabungsarbeiten in öffentlichen Straßen
Erforderliche Unterlagen bei anzeigepflichtigen Bauvorhaben:
• Bauanzeige 3-fach
• Einreichpläne 3-fach
• Einreichpläne als .pdf - Datei
• Datenblatt Gebäude- und Wohnungsregister *
*Information und Ausfüllhilfe zum Gebäude und Wohnungsregister: Da alle Gebäude im Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR II) für verschiedene amtliche Anwendungen (wie z.B. das Meldewesen) durch die Gemeinde erfasst werden müssen, wird ersucht dieses Datenblatt vollständig auszufüllen und spätestens mit der Fertigstellung abzugeben. Benötigt werden die Daten immer dann, wenn neue Wohn- bzw. Betriebseinheiten geschaffen bzw. bestehende geändert werden (z.B. Umbauten, Zubauten, Aufbauten, Zusammenlegung von Wohn- und Betriebseinheiten). Das Datenblatt ist in einen Block für die Angaben zum Gebäude und in einen Block für die Angaben zu einer Nutzungseinheit unterteilt. Für jede Nutzungseinheit (z.B. Keller, Wohnung, Dachgeschoß, Garage, …) im Gebäude sind die Seiten 5 und 6 des Datenblattes separat auszufüllen.
Baufertigstellungsmeldung
Die Vollendung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist der Baubehörde vom Bauherrn innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden. Der Baufertigstellungsmeldung sind die in der Baubewilligung angeführten Bestätigungen/Befunde anzuschließen.
Baufertigstellungsmeldung.pdf
Weiterführende Informationen:
• Voraussetzung für geplante Bauvorhaben.pdf
• Vorarlberger Baugesetz.pdf
• Baueingabeverordnung.pdf
• Bautechnikverordnung.pdf
• OIB Richtlinien
• Energieinstitut Vorarlberg