Förderungen
Das Land Vorarlberg gewährt unter den jeweiligen gültigen Richtlinien (der Landeshomepage zu entnehmen) für folgende Maßnahmen Förderungen:
Förderung von Solaranlagen zur Warmwassererzeugung:
Die Gemeinde Lech gewährt für die Errichtung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung im Ausmaß von 20 % des geleisteten Kostenzuschusses des Landes bzw. des Bundes.
Förderung der Qualitätsverbesserung von Privatzimmern:
Die Gemeinde Lech gewährt für die Qualitätsverbesserung von Privatzimmern eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung im Ausmaß von 50 % des geleisteten Kostenzuschusses des Landes.
Antrag - Qualitätsverbesserung von Privatzimmern
Förderung zur Erhaltung von Kulturgütern
Historische Bausubstanzen stellen in ihrer Ausführung eine über Jahrhunderte gepflegte Tradition dar und prägen das Landschaftsbild in ortstypischer Weise. Um dieses Kulturgut zu erhalten gewährt die Gemeinde Lech einen Kostenzuschuss für Sanierungsmaßnahmen.
In erster Linie wird ein Kostenbeitrag für die Anschaffung von Holzschindeln für die Dachsanierung bzw. –erneuerung gewährt. In Einzelfällen wird einem Kostenbeitrag für Fundamentreparaturen bei Bruchstein- bzw. Trockenmauerwerk sowie für den Ankauf von diversen Materialien zugestimmt.
Antrag – Erhaltung von Kulturgütern
Richtlinie der Gemeinde Lech