Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird auf dem durch Verordnung des Bundesministers für Inneres bestimmten Musters ausgestellt.
Zuständig zur Ausstellung von Staasbürgerschaftsnachweisen ist jene Gemeinde, in deren Bereich die Person ihren Hauptwohnsitz hat. Liegt der Hauptwohnsitz nicht im Gebiet der Republik (also im Ausland), ist hiefür das österreichische Konsulat (oder Botschaft), in deren Bereich die Person wohnt, zuständig.
Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Der Antrag muss grundsätzlich von der betreffenden Person oder seinem gesetzlichen Vertreter eingebracht werden. Üblicherweise sind die erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Verleihungsbescheid usw.) bereits bei der Gemeinde Lech evident.
Gebühren
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind Gebühren in Höhe von
EUR 22,80 (EUR 14,30 Bundesabgabe und EUR 8,50 Gemeindeverwaltungsabgabe) zu entrichten.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft. Für Angehörige eines fremden Staates liegt die Zuständigkeit beim Heimatstaat oder deren Vertretungsbehörde (Konsulat oder Botschaft).
Verleihung der Staatsbürgerschaft
Für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist jene Landesregierung zuständig, in deren Bereich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person liegt
Der Antrag kann bei der Bezirkshauptmannschaft angefordert und mit den erforderlichen Unterlagen auch dort abgegeben werden.