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Aufgaben

Die Aufgaben der Lawinenkommissionen sind:

  • Gutachten über die Sperre von Straßen bzw. Schipisten bzw. Schigelände und sonstigen Gebieten bei Lawinen- oder Schneebrettgefahr zu erstatten,
  • Gutachten über das künstliche Auslösen von Lawinen und Schneebrettern zu erstatten,
  • ein künstliches Auslösen von Lawinen und Schneebrettern vorzunehmen.

Dabei erstattet die jeweilige Lawinenkommission ihre Gutachten:

  • dem Bürgermeister (wenn es Gemeindestraßen, Wege und Loipen betrifft)
  • der Bezirkshauptmannschaft bzw. den in ihrem Auftrag tätigen Polizeiinspektionen (wenn es die Landesstraße L198 betrifft) und
  • den Unternehmern von Aufstiegshilfen (Liftbetreibern), (wenn es Bereiche im Skigebiet betrifft).

Diese genannten Personen bzw. Institutionen veranlassen dann jeweils das Öffnen bzw. Sperren eines bestimmten Bereiches.

Den jeweils aktuellen Lawinenlagebericht des Landes Vorarlberg finden Sie unter
www.vorarlberg.at/lawine/