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Eheschließungen

Um vor dem Standesamt Lech eine Ehe zu schließen ist als erster Schritt das Aufgebot (Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit) vorzunehmen. Dabei werden folgende Punkte besprochen bzw. festgelegt: Aufnahme der persönlichen Daten der Verlobten, Bestimmung der künftigen Namensführung, Festlegung des Trauungstermines und – ortes sowie die Besprechung des Trauungsablaufes. 

Vorzulegende Dokumente bei österreichischen Staatsbürgern

In Österreich sind alle Personenstandsdaten im Zentralen Personenstandsregister evident. Um eine Eheschließung durchzuführen, müssen alle Daten (Geburtseintrag, Staatsbürgerschaftsevidenz, etwaige Vorehen, Namensänderungen usw.) auf dem neuesten Stand sein. Die Prüfung auf Aktualität dieser Daten kann sowohl vom Wohnsitzstandesamt, als auch vom Standesamt Lech als Eheschließungsstandesamt durchgeführt werden. Im Idealfall müssen von österreichischen Staatsbürgern keine Originaldokumente mehr vorgelegt werden. Sollten für die Aktualisierung der Daten entsprechende Unterlagen notwendig sein, so teil das Standesamt den Verlobten auf Anfrage mit, welche das im konkreten Fall sein müssen.

Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit kann von jenen österreichischen Staatsbürgern, welche ihren Hauptwohnsitz nicht in Lech haben, auch bei ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt durchgeführt werden. Der Hochzeitstermin ist aber in jeden Fall mit dem Standesamt Lech vorher abzusprechen.


Eheschließung von ausländischen Staatsangehörigen in Lech

Immer wieder nutzen viele Urlaubsgäste die Möglichkeit in Lech standesamtlich zu heiraten. Grundsätzlich ist eine standesamtliche Eheschließung in Lech für ausländische Staatsangehörige kein Problem und eine solche wird – bei Vorlage der erforderlichen Dokumente – im Heimatland anerkannt und ist dort rechtsgültig.

Vorzulegende Dokumente für deutsche Staatsangehörige

  • Auszug aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Standesamt der Geburt)
  • Ehefähigkeitszeugnis (Erhältlich beim Wohhnsitzstandesamt)
  • Bei Vorehen jeweils die Heiratsurkunde und ein Nachweis über die Auflösung der Ehe (alternativ Familienbuchauszug, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
  • Reisepass oder Personalausweis als Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
  • Daten über etwaige gemeinsame Kinder
  • Nachweis über allfällige akademische Grade

Bei allen anderen Nationalitäten erteilt das Standesamt Lech gerne Auskunft über die vorzulegenden Dokumente und Urkunden.

Kosten

Die Gebühren für die standesamtliche Trauung sind sehr individuell und können von EUR 35,-- bis EUR 170,-- und mehr ausmachen (Namensführung nach ausländischem Recht, ausländische Dokumente mit Übersetzungen die nachträglich vergebührt werden müssen und ähnliches mehr).
Für die Abschrift aus dem Ehebuch sowie je Heiratsurkunde sind EUR 8,60 zu entrichten.