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Tourismusbeitrag

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.02.1991 hat sich die Gemeinde Lech zur Fremdenverkehrsgemeinde erklärt.
Aufgrund der Ermächtigung der Vlbg. Landesregierung erhebt somit die Gemeinde Lech zur Deckung ihres Aufwandes für fremdenverkehrsfördernde Maßnahmen und Einrichtungen Tourismusbeiträge.
Von der Gemeindevertretung wird der Hebesatz für den Tourismusbeitrag jährlich neu festgesetzt. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2022 auf Grundlage des Tourismusgesetzes, LGBl Nr. 86/1997 idgF, den Hebesatz zur Berechnung des Tourismusbeitrages für das Jahr 2023 mit 0,945 % festgesetzt.
Bei dieser Abgabe handelt es sich um eine Selbstbemessungsabgabe, die vom Abgabepflichtigen alljährlich bis zum 15.06. selbst zu berechnen und zu entrichten ist.

Berechnungsblatt 2023
Ausfüllhilfe 2023

Berechnungsblatt 2022
Ausfüllhilfe 2022

Tourismusgesetz
Abgabegruppenverordnung