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Raumplanung

Anträge für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind formlos vom Eigentümer des entsprechenden Grundstückes zu stellen.

Nach Stellungnahme des Raumplanungsausschusses der Gemeinde Lech wird über die Anträge von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lech als zuständiges Organ entschieden.

Die Bestimmungen über das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie des Bebauungsplanes sind aus dem Raumplanungsgesetz zu entnehmen.

Gesetz über die Raumplanung
Verordnung über den Bebauungsplan für das Gemeindegebiet Lech

Räumliches Entwicklungskonzept

Die Gemeinde Lech hat im Jahr 2000 das Räumliche Entwicklungsleitbild beschlossen.
Dieses wurde in den letzten drei Jahren umfassend überarbeitet.
Dabei wurde auch die Bevölkerung im Rahmen von „Raumplanungswerkstätten“ und Bürgerversammlungen mit eingebunden.
In der 37. Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Februar 2015 wurde das „Räumliche Entwicklungskonzept“ beschlossen und ist somit gültig.

Räumliches Entwicklungskonzept – Vollfassung
Räumliches Entwicklungskonzept – Konzeptplan