Lech ist ein sehr beliebter Ort für Eheschließungen. Der erste Schritt zu einer standesamtlichen Trauung in Lech ist die Terminabsprache und in weiterer Folge dann die offizielle Anmeldung (Aufgebot). Das Aufgebot (Niederschrift) kann entweder direkt beim Standesamt Lech erledigt werden oder beim österreichischen Wohnsitzstandesamt, wenn das Brautpaar in Österreich den Hauptwohnsitz hat. Zum Aufgebot müssen beide Verlobte persönlich erscheinen. Es erfolgt die Aufnahme der Personaldaten, die Bestimmung der Namensführung, die endgültige Festlegung des Trauungstermins sowie die gemeinsame Festlegung des Ablaufes der Trauung.
Brautpaare aus dem Ausland
Auch für ausländische Staatsangehörige ist es möglich in Lech zu heiraten. Die Vorlage der Dokumente richtet sich nach den jeweiligen Rechtsbestimmungen des Heimatlandes. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, dann ist die Ehe auch im Heimatland gültig. Das Standesamt Lech informiert gerne über die jeweiligen Rechtsverhältnisse und darüber, welche Dokumente vorzulegen sind und wo diese erhältlich sind. Das Aufgebot sollte – wenn es keinen Wohnsitz in Österreich gibt – beim Standesamt Lech erfolgen.
Eheschließungen von deutschen Staatsangehörigen in Lech:
Von Brautpaaren aus Deutschland sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- Auszug aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Standesamt der Geburt)
- Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Ehefähigkeitszeugnis (wird für beide Verlobten gemeinsam vom deutschen Wohnsitzstandesamt ausgestellt)
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
- Bei Vorehen entsprechende Urkunden (Heiratsurkunde, Nachweis der Eheauflösung)
Die Geburtsregisterauszüge und die Meldebestätigungen sowie das Ehefähigkeitszeugnis bei der Eheschließung in Lech dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
Die Bestimmungen und Vorgangsweisen bei Eheschließungen gelten gleichlautend bei eingetragenen Partnerschaften.