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Jede:r Hundehalter:in, der im Gemeindegebiet Lech einen Hund hält, oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies längstens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Lech zu melden. Neugeborene Hunde sind spätestens nach Ablauf des dritten Lebensmonates zu melden. Wurde ein Hund veräußert, ist er verendet oder sonst abhandengekommen, ist dies unverzüglich vom Halter zu melden. Zum Anmelde-Formular.
Weitere Details finden Sie in der Hundeabgabe-Verordnung der Gemeinde Lech.
Jede:r Hundehalter:in, der im Gemeindegebiet Lech einen Hund hält, oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies längstens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Lech zu melden. Neugeborene Hunde sind spätestens nach Ablauf des dritten Lebensmonates zu melden. Wurde ein Hund veräußert, ist er verendet oder sonst abhandengekommen, ist dies unverzüglich vom Halter zu melden. Zum Abmelde-Formular.