Gemeinde
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Die Gemeinde Lech fördert je nach Förderungsgegenstand nach freiem Ermessen und nach Maßgabe der hierfür vorhandenen Mittel ein- oder mehrmalig Vereine, Institutionen oder Personen durch Gewährung von Förderungsmitteln. Auf die Gewährung dieser Förderungsmittel besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Ressourcen und Fördermaßnahmen sollen Förderungswerber:innen zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen. Berücksichtigt werden vorrangig Förderungsansuchen von Vereinen, Institutionen oder Personen, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich in Lech haben und deren Leistungen vor allem der Lecher Bevölkerung zugutekommen.
Die Förderrichtlinien der Gemeinde Lech finden Sie hier: