Am Montag, den 14. April 2025, fand im Gemeindeamt Lech die erste reguläre Sitzung der neuen Gemeindevertretung statt. Bereits vor Beginn der Sitzung nahm sich DI Andreas Falch gemeinsam mit zwei Mitarbeiter Zeit, um den neuen Gemeindevertreter:innen sowie einem Teil der Ersatzmitglieder das Verfahren der Raumplanung anschaulich zu erklären. Um 18.45 Uhr erfolgte die Angelobung weiterer Ersatzmitglieder durch den Bürgermeister, ehe die Sitzung pünktlich um 19.00 Uhr eröffnet wurde.
Genehmigung des Protokolls
Zu Beginn wurde die Verhandlungsschrift über die konstituierende Sitzung vom 31. März 2025 genehmigt. Es gab keine Einwände.
Beschlüsse im Überblick
In der Sitzung wurden vier Beschlüsse im Bereich der Raumplanung gefasst:
- Endbeschluss der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstücks Gst. Nr. 329/5
- Endbeschluss der Änderung des Bebauungsplanes (Teilbebauungsplan) für dasselbe Grundstück Gst. Nr. 329/5
- Endbeschluss der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich mehrerer Grundstücke:
Gst. Nr. 313, 315/1, 315/5, 315/10, 329/1, 333/1 und 853/3 - Endbeschluss der Änderung des Bebauungsplanes (Teilbebauungsplan) im Bereich des Grundstücks Gst. Nr. 620/3
Relevante Gesetzesänderung im Bereich Raumplanung
DI Falch informierte die Gemeindevertretung zudem über eine wichtige gesetzliche Neuerung: Zukünftig müssen Änderungen des Flächenwidmungsplans zunächst im Entwurf vom Gemeindevorstand beschlossen werden. Erst nach einer vierwöchigen öffentlichen Auflage kann der endgültige Beschluss von der Gemeindevertretung gefasst werden. Diese Änderung betrifft die zukünftigen Verfahren zur Änderung des räumlichen Entwicklungsplanes, des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes.
Finanzthemen
Im Rahmen der Sitzung wurde auch die Laufzeitverlängerung des Kontokorrentkredits der GZL beschlossen.